Private Buchmacher und der Glücksspielstaatsvertrag

Wenn man mit dem Suchbegriff Sportwetten oder Fußballwetten ein wenig im Internet stöbert, dann kommt man schnell dahinter, dass sie einerseits von Oddset und andererseits von zahlreichen privaten Wettbüros angeboten werden. Doch stutzen dürfte man bei der Tatsache, dass deren rechtlicher Hauptsitz sich durchweg im Ausland befindet. Warum ist das so?

In Deutschland wurde zwischen der Bundesregierung und den einzelnen Landesregierungen der so genannte Glücksspielstaatsvertrag abgeschlossen. Die aktuell gültige Version trat am 1. Januar 2008 in Kraft und wurde mit dem Glücksspieländerungsvertrag vom Dezember 2011 ergänzt. Im Paragrafen 4 steht wörtlich:

Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.

Allerdings bezieht sich das nur auf natürliche und juristische Personen, die dem deutschen Recht unterliegen. Ein schweizerischer, österreichischer, belgischer oder niederländischer Buchmacher darf seine Dienste sehr wohl auch den deutschen Zockern anbieten. Wer sich allerdings als Deutscher beim Angebot von Sportwetten erwischen lässt, der muss mit strafrechtlichen Konsequenzen nach dem Paragrafen 285 StGB rechnen, es sei denn, er hat eine Lizenz auf Grund der im Änderungsvertrag enthaltenen Regelungen erteilt bekommen.

Diese Erleichterungen resultieren aus dem Widerstand, den einige Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Glücksspielstaatsvertrag in der ursprünglichen Fassung geleistet haben. Auch einige der vorher geltenden Werbebeschränkungen wurden mit den Änderungen aufgehoben.

Die deutsche Bundesregierung wurde dazu gezwungen, den Glücksspielstaatsvertrag neu zu überarbeiten und auch das damit in Zusammenhang stehende Strafrecht zu prüfen. Diese Notwendigkeit resultiert aus einem Urteil, das im September 2010 vom zentralen Gerichtshof der EU gefällt worden ist. Dabei wurde auf Konflikte zwischen dem EU-Recht und dem deutschen Recht hingewiesen. Als Deutscher kann man inzwischen völlig legal seine Sportwetten im Internet abschließen, bewegt sich aber bei der Durchsetzung eventueller Rechte aus Gewinnen in einer Grauzone, da die Wettverträge grundsätzlich auf der Rechtsgrundlage eines Drittlandes zustande kommen.